Beschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten erfolglos

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Karlsruhe - Seit 2022 gilt die Tabaksteuer für sogenannte Liquids für E-Zigaretten. Dagegen gingen mehrere Raucher und Hersteller am obersten deutschen Gericht vor - vergeblich.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten ist am Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Der Erste Senat nahm die Beschwerde von betroffenen Konsumenten und Herstellern nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Sie sei unzulässig. Beim Rauchen einer E-Zigarette werden Liquids erhitzt und der dabei erzeugte Dampf inhaliert.

Der Steuersatz spiegele zudem nicht genug die im Vergleich zum Rauchtabak geringere Gesundheitsgefährdung der E-Zigaretten wider. Beschwerde nicht genug begründet Am obersten deutschen Gericht hatten sie mit ihrer Argumentation aber keinen Erfolg. Unter anderem hätten die Beschwerdeführer erklären müssen, warum ihnen der Rechtsweg über die Finanzgerichte nicht offenstand, so das Gericht. Denn diese seien in erster Linie zuständig.

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