Die Beschwerden eines Yogavereins gegen Verurteilungen zur Zahlung des Mindestlohns sind vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Das Gericht
nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Ursprünglich hatten zwei frühere Mitglieder der Gemeinschaft geklagt.
Anders als etwa Nonnen oder Mönche in einem christlichen Kloster seien Mitarbeitende, die in dem Yogaverein fremdbestimmte und weisungsgebundene Arbeit leisteten, darum als Arbeitnehmer geschützt. Der Verein wandte sich mit Verfassungsbeschwerden an dasden Verein nicht als Religionsgemeinschaft einstufte, spielte bei dessen Entscheidung nun keine Rolle. Karlsruhe ließ offen, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
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