Fahrradunfall durch „berauschende Umstände“
Gegen 13.15 Uhr wurde eine Polizeistreife zu einem Fahrradunfall an der Fußgängerampel in der Landsberger Straße in Dießen gerufen. Eine 26-Jährige wollte mit ihrem Fahrrad an der Fußgängerampel halten, verlor aber das Gleichgewicht. Sie stürzte ohne Fremdeinwirkung mit dem Radl und brach sich, beim Versuch sich abzufangen, ihren rechten Knöchel.
Der Polizei sei die verwaschene Aussprache der Radlerin aufgefallen, wie Niklas Bückers, Polizeiobermeister der Polizeiinspektion Dießen erklärte. Sie habe deswegen einen Alkoholtest machen müssen. Und dieser ergab zum Erstaunen der Beamten einen Wert von 3,2 Promille. Ein Verkehrsunfall - auch mit dem Fahrrad - zieht bei einem Alkoholwert des Unfallverursachers ab 0,3 Promille einen Strafanzeige nach sich. Deswegen muss sich die 26-Jährige nun wegen eines „Delikts der Trunkenheit im Verkehr“ verantworten.
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