Die Fitnessstudio-Betreiberin Renate Holland hält die Bewertungsprozedur des Portals Yelp für grob verzerrend. Sie hatte dagegen geklagt - und nun vor dem BGH verloren
. Negative Gesamtbewertungen sind demnach auch dann von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn das jeweilige Portal jene Urteile aussortiert, die dem Betreiber als nicht hilfreich erscheinen.gegen das Bewertungsportal Yelp ab. Sie hatte moniert, dass die Gesamtbewertung ihrer Studios nur auf ganz wenigen der tatsächlich abgegebenen Urteile beruhe.
Tatsächlich filtert Yelp bestimmte Kommentare von vornherein automatisch aus: entweder, weil deren Urheber Tatsachen verfälschen oder die Leistung nicht in Anspruch genommen haben, oder aber, weil die Bewertungen womöglich vom selbst stammen. Wie das genau funktioniert, verrät Yelp nicht - weist aber auf dem Bewertungsportal ausdrücklich darauf hin, dass nur die"hilfreichsten" Kommentare in die Bewertung einfließen.Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Stephan Seiters erfüllen Bewertungsportale eine"von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion". Solche Portale könnten zur Meinungsbildung der Nutzer beitragen.
Das Oberlandesgericht München hatte der Fitnessstudio-Betreiberin Holland zuvor noch recht gegeben. Die automatisierte Vorsortierung führe zu einer"verzerrten Gesamtbewertung", hieß es damals. Der BGH sieht das anders. Er hatte bereits zuvor sehr liberal über Bewertungsportale im Internet geurteilt. Er sieht die Kommentare durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt, das Geschäftsmodell wahre zudem die Anonymität der Nutzer.
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