Der Bundesgerichtshof (BGH) betont die Mitwirkungspflicht der insolventen Metzgerei Sieber bei der Rückrufaktion und Warnung vor ihren Produkten nach der Feststellung überhöhter Listerienwerte. Das Gericht hob ein Urteil aus München auf und entschied, dass das Unternehmen aktiv mit den Behörden zusammenarbeiten und auf gesundheitlich unbedenkliche Produkte hinweisen hätte müssen.
Metzgerei - Der Freistaat hatte 2016 vor sämtlichen Produkten der Metzgerei Sieber gewarnt. - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Im Rechtsstreit um eine öffentliche Warnung des Freistaats Bayern vor Produkten der insolventen Großmetzgerei Sieber hat der Bundesgerichtshof die Mitwirkungspflicht des Unternehmens betont. Die Metzgerei hätte mit den zuständigen Behörden aktiv zusammenarbeiten und von sich aus auf gesundheitlich unbedenkliche Wurstware hinweisen müssen, entschied der Karlsruher Senat und hob ein Urteil aus München auf.
Die bayerischen Behörden entschieden, die Öffentlichkeit müsse vor den Sieber-Produkten gewarnt werden. Die Metzgerei versuchte noch, sich mit einem Eilantrag zu wehren - ohne Erfolg. Ende Mai veröffentlichte das Verbraucherschutzministerium eine Warnung vor sämtlichen Schinken- und Wurstprodukten des Unternehmens. Die Ware wurde zurückgerufen und die Produktion eingestellt. Sieber ging später insolvent.
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