Michael Schumacher und seine Familie unterliegen beim Bundesgerichtshof dem Burda-Verlag. Dieser darf ein Luftbild von Schumis Ferienvilla veröffentlichen.
Eine deutsche Boulevard zeitschrift hat eine Luftaufnahme der Ferienvilla Michael Schumacher s veröffentlicht. Das ist zwar ein Eingriff in die Privatsphäre des Ex-Rennfahrers und seiner Gattin, allerdings ein zulässiger Eingriff. Denn ihr Recht auf Privatsphäre überwiegt nicht das Recht des Zeitschriftenverlags auf Freiheit der Meinungsäußerung.) entschieden .
Anlass für das Gerichtsverfahren war ein von der Familie Schumacher unerwünschter Pressebericht über ihren Urlaub auf einer spanischen Insel. Diverse Textinhalte hat die Familie zu Recht beanstandet, darüber wurde vor dem BGH nicht mehr gestritten. Er hatte nur noch zu klären, ob es zulässig ist, eine Luftaufnahme der privaten, von öffentlichen Flächen nicht einsehbaren Luxusvilla samt Gartenfläche abzudrucken.
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