Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft das Urteil gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E., die wegen Angriffen auf Rechtsextremisten in Dresden zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.
Lina E. , eine mutmaßliche Linksextremistin, stand vor einigen Jahren in Dresden wegen mehrerer Angriffe auf Recht sextreme und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte sie zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Sowohl E. als auch die Bundesanwaltschaft legten Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Fall nun prüft. \E., selbst wird heute bei der mündlichen Verhandlung am BGH nicht erwartet.
Der Haftbefehl gegen sie wurde mit dem Dresdner Urteil 2023 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die 29-Jährige kam trotz der verhängten Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten zunächst frei. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. \Der BGH prüft das Dresdner Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler und hört keine Zeugen oder erhebt Beweise. Die obersten Strafrichter Deutschlands können das Urteil der Vorinstanz dann bestätigen, selbst abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste in Dresden neu über die strittigen Teile verhandelt werden. \Neben Lina E. waren im Prozess in Dresden auch drei Männer angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen 2018 und 2020 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach brutal zusammengeschlagen zu haben. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon potenziell lebensbedrohlich. Die Karlsruher Behörde hatte acht Jahre Haft für E. gefordert. Ihre Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, der Prozess sei politisch motiviert und am falschen Ort geführt.
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