Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich mit dem Fall der 29-jährigen Lina E., die wegen Angriffen auf Rechtsextreme und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Der BGH prüft das Urteil der Vorinstanz ausschließlich auf Rechtsfehler und wird weder Zeugen hören noch Beweise erheben.
Als die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. vor rund zwei Jahren in Dresden zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, löste das heftige Proteste in der linksradikalen Szene aus. Das Oberlandesgericht sprach die Angeklagte damals wegen mehrerer Angriffe auf Recht sextreme sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig. Sowohl E. als auch die Bundesanwaltschaft legten gegen das Urteil Revision ein.
Prozess wird von Protesten begleitet Gegen das OLG-Urteil hatten Sympathisanten am Tag der Verkündung in mehreren Städten protestiert. Dabei kam es teilweise zu Ausschreitungen und Zusammenstößen. In Leipzig wurde eine Versammlung nach Angaben der Polizei für beendet erklärt, nachdem Flaschen und Pyrotechnik in Richtung der Beamten geworfen wurden. Solidaritäts-Kundgebungen für Lina E. gab es unter anderem auch in Berlin, Hamburg und Dresden.
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