Wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord als Schreibkraft im KZ Stutthof wurde Irmgard Furchner Ende 2022 verurteilt. Die von ihr angestrebte Revision hat der oberste Gerichtshof nun verworfen. Warum das ein wichtiges Kapitel deutscher Rechtsgeschichte ist.
mit dem Urteil des Landgerichts Itzehoe tat, zeigt einmal mehr, welche Bedeutung dieser Art Fälle beigemessen wird. Die juristische Aufarbeitung des Holocausts wurde Jahrzehnte versäumt, auch deshalb ist jedes einzelne NS-Verfahren der jüngeren Vergangenheit essenziell. Selbst dann, wenn es um hochbetagte Menschen geht, denen keine direkte Tat, sondern „nur“ Beihilfe zum massenhaften Morden vorgeworfen wird.
Darum ging es auch im Fall Irmgard Furchner. Die heute 99 Jahre alte Frau war von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandozentrale des KZ Stutthof nahe Danzig eingesetzt. Sie war Schreibkraft, ihr Chef der Lagerkommandant und SS-Sturmbannführer Paul Werner Hoppe, der ihr vermeintliche Banalitäten des Bösen diktierte: Deportationslisten für Züge nach Auschwitz, Materiallisten zur Herstellung des Giftgases Zyklon B.
Ihr Anwalt ging in Revision, der Bundesgerichtshof nahm sich der Sache an. Grundsatzfragen wurden erneut diskutiert: Kann eine Sekretärin Beihilfe zu Mord begehen? Was muss ihr dafür nachgewiesen werden? Wie weit geht die Schuldfrage im schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte? Schon andere Prozesse, etwa jene gegen ehemalige SS-Wachleute, behandelten diese Punkte.
Dieses Urteil ist kein Ergebnis von Rache oder Vergeltung. Das hat jeder einzelne Auftritt von Holocaustüberlebenden stets deutlich gemacht. Dass sie als ebenso hochbetagte Zeugen gehört werden, ist bei diesen Prozessen ein Wert an sich. Dass Mittäter- und -täterinnen schlussendlich zur Verantwortung gezogen werden – durch milde Bewährungsstrafen ohnehin eher symbolisch – ist nicht nur für die hinterbliebenen Opfer ein wichtiges Signal.
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