Es ist ein Mammut-Verfahren: Schon viermal hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Doch nun scheint es das wohl gewesen zu ein.
Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen. «Nach eingehender Prüfung sind wir zu der Überzeugung gelangt, die zuvor eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dies ist heute Vormittag erfolgt», teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.
000 Euro für zwei gemeinnützige Einrichtungen Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert - und zunächst gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
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