Ein 35-Jähriger soll auf einer Geburtstagsparty einen Molotowcocktail gezündet haben. Wegen versuchten Mordes muss er sich seit Donnerstag vor dem Bonner Landgericht verantworten.
Laut Anklage war er im April von der Party in Alfter verwiesen worden, weil er sich danebenbenommen hatte. Dafür habe er sich rächen wollen. Deshalb sei der Mann stark angetrunken nach anderthalb Stunden zurückgekehrt. Bei sich hatte er laut Anklage eine mit Benzin gefüllten Plastikflasche, in deren Hals er Küchenkrepp gestopft hatte.
Den angezündeten Molotowcocktail soll er dann auf einen Partypavillon geworfen haben. Dabei sei es ihm egal gewesen, ob sich Personen darin befanden - deren möglichen Tod habe er in Kauf genommen. Der Pavillon und die darunter aufgestellte Bierzeltgarnitur fingen sofort Feuer. Die neun noch anwesenden Partygäste hielten sich zu dem Zeitpunkt allerdings nicht unter dem Zelt, sondern auf der Terrasse auf. Geistesgegenwärtig zerrten sie den brennenden Pavillon vom Haus weg, um ein Übergreifen der Flammen zu verhindern. Dabei erlitt ein Helfer leichte Verletzungen.
Am ersten Prozesstag räumte der 35-Jährige die Vorwürfe ein. Er habe mit dem Brandsatz jedoch niemanden verletzen, geschweige denn töten wollen. Für den Prozess sind weitere Verhandlungstage bis Anfang Dezember terminiert.
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