Hitze, Dürre, Trockenheit – in Brandenburg wird das Wasser knapp. Jetzt haben die ersten Landkreise das Rasensprengen mit Oberflächenwasser verboten. Bei Verstößen drohen drastische Strafen.
hat den Anfang gemacht: Als erste verbot sie in diesem Sommer das Abpumpen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen, Teichen oder Entwässerungsgräben. Inzwischen verhängten auch die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Märkisch-Oderland ein Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern. In der Uckermark gilt es schon seit 2019.zapft, muss mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld rechnen. So steht es im Wasserhaushaltsgesetz.
In Havelland und Uckermark gilt das Zapfverbot tagsüber auch für Landwirte, Gärtnereien und Fischzuchtbetriebe. Wer seinen Rasen sprengen will, muss das mit teurem Leitungswasser oder eigenem Brunnenwasser tun. In Potsdam-Mittelmark und Havelland ist auch das nur vom späten Abend bis morgens erlaubt.
Brandenburgs Flüsse führe wegen der Dürre Niedrigwasser. An der Oder in Frankfurt haben sich große Sandflächen gebildetDen Grund zeigt Brandenburgs Niedrigwasser-Ampel: fast überall steht sie wegen geringer Flusspegel auf „rot“. Nur an der unteren Havel und der Beeskower Spree sind die Warnwerte noch nicht unterschritten. Als nächste Landkreise bereiten Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz Wasserentnahme-Verbote vor.
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