Brandenburger Tor beschmiert: Farbattacke: Klimaaktivisten zu Freizeitarbeiten verurteilt

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Berlin (bb) - Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor vor knapp zehn Monaten sind zwei weitere Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation

Mit präparierten Feuerlöschern sprühen Klimaaktivisten Farbe an das Brandenburger Tor. Die Aktion hinterließ großen Schaden. Nun gibt es ein zweites Urteil.vor knapp zehn Monaten sind zwei weitere Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation verurteilt worden. Wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung verhängte das Amtsgericht Tiergarten 200 beziehungsweise 180 Stunden Freizeitarbeit gegen die beiden 21-Jährigen.

Die beiden jungen Erwachsenen sollen mit zwölf weiteren Mitgliedern der Klimagruppe Letzte Generation am 17. September 2023 an der Aktion beteiligt gewesen sein. Mit präparierten Feuerlöschern sprühten Klimaaktivisten orange Farbe an das Wahrzeichen. Laut Anklage sind nach der zunächst etwa 55. 000 Euro Reinigungskosten entstanden. Der geschätzte Gesamtschaden soll bei 115.000 Euro liegen.Die beiden Angeklagten, die aus Leipzig und Nürnberg stammen, trugen Kleidung mit deutlichen Farbspritzern. "Die Farbe kommt von der Aktion", erklärten sie am Rande. Die eingesetzte Farbe sei allerdings wasserlöslich gewesen. Es sei nicht Absicht gewesen, einen dauerhaften Schaden am Brandenburger Tor zu verursachen.

Die Entscheidung fiel nach dem milderen Jugendstrafrecht. Der Richter blieb knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf Freizeitarbeiten von 220 Stunden für einen bereits in einem früheren Verfahren um Beteiligung an einer Straßenblockade verurteilten Angeklagten und 200 Stunden gegen den weiteren Angeklagten gefordert hatte. Die Verteidiger verlangten Freispruch. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Bereits Ende April waren drei der an der Farbattacke beteiligten Klimaaktivisten verurteilt worden. Strafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung hatte dasgegen die 22, 28 und 64 Jahre alten Angeklagten verhängt. Es handele sich nicht um einen "geeigneten oder angemessenen Protest", hieß es damals im Urteil. In einer Demokratie gebe es andere Möglichkeiten, seine politischen Ziele zu erreichen.

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