Brexit: Briten sollen in der EU von Kommunalwahlen ausgeschlossen werden

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EU-Bürger dürfen in anderen EU-Ländern an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn sie dort ihren Hauptwohnsitz haben. Seit dem Brexit gilt das aber nicht mehr für Briten, findet der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes.

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Bürgerinnen und Bürger von anderen Mitgliedstaaten dürfen in EU-Ländern an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn sie dort ihren Hauptwohnsitz haben. Seit dem Brexit gelte das aber nicht mehr für Briten, sagte Collins. Das Wahlrecht gehöre nicht zu den Rechten, die ihnen für den Übergangszeitraum eingeräumt worden seien.

Die Schlussanträge sind ein juristisches Gutachten, an das sich die Richterinnen und Richter des EuGH bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.

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