War der Angeklagte im Brokstedt-Prozess zum Tatzeitpunkt schuldfähig oder nicht? Das ist eine der entscheidenden Fragen in dem Mordprozess in Itzehoe. Die
War der Angeklagte im Brokstedt-Prozess zum Tatzeitpunkt schuldfähig oder nicht? Das ist eine der entscheidenden Fragen in dem Mordprozess in Itzehoe. Die Staatsanwaltschaft hat sich dazu bereits eindeutig positioniert – und bekommt nun Zuspruch von einem Psychiater.
Der psychiatrische Gutachter im Mordprozess um die Messerattacke im Regionalzug in Brokstedt hält den Angeklagten für schuldfähig. Die Voraussetzungen der Paragrafen 20 und 21 des Strafgesetzbuchs zur Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit seien nicht erfüllt, sagte Professor Arno Deister am Donnerstag vor dem Landgericht Itzehoe.Zwar liege wegen einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung eine seelische Erkrankung vor.
Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab. Zwei junge Menschen starben, vier Fahrgäste wurden schwer verletzt. Im Laufe des Prozesses berichteten mehrere Psychiater, die mit Ibrahim A. in der Untersuchungshaft vor und nach der Tat gesprochen haben, von ihrer Verdachtsdiagnose einer Psychose beim Angeklagten. Entscheidend ist aber sein Zustand zum Tatzeitpunkt.Mitbewohner tagelang misshandelt: „Wir dachten, er sei bereits tot“
Die Staatsanwaltschaft hält den Palästinenser für voll schuldfähig. Er habe aus Frustration über einen für ihn erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Die Verteidigung geht dagegen von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und fordert seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Der Prozess ist aktuell noch bis zum 15. Mai terminiert.
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