Bundesfinanzhof: Globalisierungskritische Organisation Attac ist nicht gemeinnützig

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Der Bundesfinanzhof hat dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen tagespolitischem Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt.

versuche, die politische Meinung zu beeinflussen, heißt es in dem Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts. Die Kampagnen seien daher keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit und nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Der fünfte Senat verweist in der Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der insgesamt 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem Sport, Umweltschutz, Wohlfahrt und Volksbildung, nicht aber Tagespolitik. Auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Die Richter wiesen darauf hin, dass es nicht um die politischen Inhalte von Attac gehe, sondern um die Grundsatzfrage, ob"allgemeinpolitische Tätigkeit" mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein könne. Das Urteil bedeute nicht, dass gemeinnützige Organisationen wie etwa Umweltverbände überhaupt nicht politisch aktiv sein dürfen. Im Vordergrund müsse aber der gemeinnützige Zweck stehen, nicht politische Kampagnen.

Der Bundesfinanzhof verwarf damit eine Entscheidung des hessischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2016. Allerdings muss sich das Gericht nach dem Urteil erneut mit dem Fall befassen. Wegen des Rechtsstreits können Spenden an Attac seit einigen Jahren nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die Organisation hatte in den Jahren nach der Finanzkrise unter anderem gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank protestiert und eine Finanztransaktionssteuer gefordert.

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