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Karlsruhe: Die Verurteilung der acht Angeklagten zu Haftstrafen im sogenannten Cyberbunkerfall von Rheinland-Pfalz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts Trier weitgehend.
Die sieben Männer und eine Frau hatten in einem ehemaligen Bundeswehrbunker ein Datenzentrum für kriminelle Kunden betrieben. Diese wickelten unter anderem Drogendelikte, Datenhehlerei und Falschgeldgeschäfte ab. Die Angeklagten wurden deshalb wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Es hatte sich die Frage gestellt, ob die Angeklagten als Vermieter für die Inhalte auf den Servern verantwortlich zu machen sind.
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