Bundeskartellamt: VW und Rivian dürfen geplantes Joint Venture gründen

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Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für das von VW und Rivian geplante Joint Venture gegeben, das Teil einer größeren Kooperation ist.

gegeben, das Teil einer größeren Kooperation für Software und Elektronikarchitektur ist. Dem Bundeskartellamt zufolge bestehe bei dem Vorhaben kein Anlass zur Sorge, außerdem seien keine anderweitigen Wettbewerbsprobleme zu befürchten.

Wie im Juni von VW und Rivian angekündigt, soll das Joint Venture mit 2 Milliarden US-Dollar durch VW bedacht werden, die sich in eine Einmalzahlung zur Gründung im vierten Quartal 2024 und ein Darlehen im Jahr 2026 aufteilen. Das Joint Venture soll von zwei Co-CEOs geführt werden, wobei Rivian die technische Leitung und VW den Part des COO übernimmt. An dem Joint Venture sollen VW und Rivian jeweils zu 50 Prozent beteiligt sein.

Im Kern betrifft die Kooperation die Art und Weise, wie eine Vielzahl komplexer Funktionen und Komponenten im Auto am besten organisiert werden und zusammenwirken. Autos werden immer digitaler und vernetzter, daher ist die Frage der passenden Systemarchitektur nichts anderes als ein zentraler Wettbewerbsparameter. Wir schauen bei Entwicklungskooperationen in wichtigen Zukunftsbranchen, gerade unter Beteiligung großer Unternehmen, genau auf den Innovationswettbewerb.

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