Wer Kinder erzieht, bekommt mehr Rente. Doch in der Regel geht der Bonus an die Mutter. Dagegen hat ein Vater nun geklagt.
Das Bundessozialgericht prüft, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden. Der klagende Vater aus Südhessen meint, im Zweifel müssten die Zeiten hälftig aufgeteilt werden.
Nach den bisherigen Regeln können Eltern gemeinsam entscheiden, wem die Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten gutschreiben soll. Fehlt eine solche Erklärung werden die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Lässt sich auch das nicht zuordnen, werden die Kindererziehungszeiten der Mutter zugeordnet.Um die Auffangregel zu durchbrechen, müssen Väter ihre überwiegende Sorge nachweisen.
2008 zog die Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus und lebt seitdem vom Vater und der Tochter dauerhaft getrennt. Inzwischen sei der Aufenthalt der Mutter unbekannt, das Ruhen ihrer elterlichen Sorge wurde vom Familiengericht festgestellt, schreibt das Gericht. Der Rentenversicherungsträger, gegen den der Mann klagt, merkte bei dem Vater die Zeit ab dem Auszug der Mutter als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung vor. Für die Zeit davor lehnte die Rentenversicherung die Vormerkung von rentenrechtlichen Zeiten wegen Kindererziehung ab. Insoweit sei von einer gemeinsamen Erziehung der Tochter durch beide Elternteile auszugehen, hieß es.
Da keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abgegeben worden sei und sich eine überwiegende Erziehung durch den Kläger erst ab November 2008 habe nachweisen lassen, erfolge eine Zuordnung bei der Kindsmutter.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.
Soziales Bundessozialgericht Familie Väter
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