Bundestag beschließt Gesetz zur kalten Progression und Kindergeldehöhung

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Der Bundestag hat ein Gesetz zur Ausgleicnung der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Die Entlastungen sollen Familien und die arbeitende Mitte entlasten.

BERLIN - Der Bundestag hat ein Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeld es beschlossen. Neben den ehemaligen Ampel-Partnern SPD, Grüne und FDP stimmten auch die Union und die AfD für die Entlastungen. Damit sie in Kraft treten können, muss allerdings am Freitag auch noch der Bundesrat zustimmen.

SPD und Grüne kritisierten allerdings scharf, dass die FDP darauf bestanden habe, andere Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Investitionsanreize und bessere Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft kämen nun nicht - obwohl sie so ähnlich auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union stünden. Lindner sagte, die Entlastungen seien zu gering dimensioniert gewesen.

Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen. Insgesamt kosten die Entlastungen den Staat nach Berechnungen des Finanzministeriums im kommenden Jahr rund 7,2 Milliarden Euro, in den Folgejahren dann sogar zwischen 13,5 und 14,8 Milliarden.Auch wenn das Gesetz noch vor Jahresende beschlossen wird, werden Bürgerinnen und Bürger die steuerlichen Entlastungen wohl im Januar noch nicht konkret spüren. Es dauert eine Weile, bis sie in der Verwaltung nachvollzogen sind und dann auf Gehaltszetteln sichtbar werden.

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