Der Bundestag diskutierte einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in erster Lesung. Die Abgeordnete Carmen Wegge stellte den Gruppenantrag der Sozialdemokraten, Grünen und Linken vor. Schwangerschaftsabbrüche sollen in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig und nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt sein.
Berlin taz | Der Bundestag hat am Donnerstagabend in erster Lesung einen Gesetzentwurf von 328 Abgeordneten aus SPD , Grünen und Linke n debattiert, der die grundsätzliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorsieht. Am Ende könnte vielleicht sogar eine knappe Mehrheit möglich sein. Die SPD -Abgeordnete Carmen Wegge stellte den Gruppenantrag vor.
Die AfD-Abgeordnete Storch verwies als einzige offensiv auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993, in der es hieß: „Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“ Die Abgeordneten des Gruppenantrags gingen darauf nicht ein.
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