Bundestag entlastet Kinder von Pflegebedürftigen Bundestag Pflege EPaper
Kinder, deren pflegebedürftige Eltern Sozialhilfe beziehen, sollen künftig nur noch in seltenen Fällen zur Kasse gebeten werden. Nach einem Gesetz, das der Bundestag am Abend verabschiedet hat, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss aber noch der Bundesrat zustimmen.
Bislang springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht mehr zahlen können. In vielen Fällen holen sich die Behörden das Geld aber zumindest teilweise von den Angehörigen zurück. Für Sozialleistungen bei Pflegebedürftigkeit gilt bislang eine Einkommensgrenze von 21.600 Euro netto pro Jahr. Auch Eltern volljähriger Menschen mit Behinderungen sollen mit dem neuen Gesetz erst herangezogen werden, wenn sie über 100.000 Euro im Jahr verdienen. Dabei geht es um Maßnahmen der Eingliederungshilfe - wie etwa Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Wohnung oder Gebärdendolmetscher.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelte hingegen, dass die Pflegebedürftigen selber nicht entlastet würden."Pflege macht weiterhin arm und zwingt viele Betroffene in die Sozialhilfe", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Die Leistungen der Pflegeklasse reichten schlicht nicht aus, um die Heimkosten zu decken.
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