Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann wollte die für Freitag geplante Abstimmung über das neue Klimaschutzgesetz verhindern. Doch sein Eilantrag wurde am Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann wollte die für Freitag geplante Abstimmung über das neue Klimaschutzgesetz verhindern. Doch sein Eilantrag wurde am Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.Der frühere Berliner Justizsenator hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Bundestagsabgeordneter verletzt.
Heilmann hatte im Einzelnen bemängelt, dass für die Endfassung des Gesetzentwurfs, auf die sich die Ampel-Fraktionen nach monatelangen Verhandlungen verständigt hatten, nur wenige Tage Beratungszeit zur Verfügung stünden, Änderungsanträge nicht förmlich eingereicht worden seien und keine Anhörung von Sachverständigen mehr erfolge.
Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.
Heilmann hatte zuvor einmal Erfolg mit einer einstweiligen Verfügung. Er verhinderte im vergangenen Sommer die Bundestags-Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz, weil das Bundesverfassungsgericht seinem Antrag stattgab. Die Abstimmung musste im Herbst nachgeholt werden. Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Er sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie ist.
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