Zur Bekämpfung der Pandemiefolgen hatte der Bund hohe Schulden aufgenommen. Doch durften die Mittel für Klimaschutz eingesetzt werden?
Die Union hält das für verfassungswidrig und zog vor das Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe wird heute verhandelt. Es geht nicht nur um viel Geld, sondern auch um Grundsatzfragen: Wie streng ist die Schuldenbremse? Und wie transparent muss der Bund haushalten?Seit 2011 gilt die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse. Demnach darf der Bund jedes Jahr maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes an neuen Schulden aufnehmen. Doch es gibt Ausnahmen.
Eine solche hatte der Bundestag im Zuge der Corona-Pandemie festgestellt, mehrmals sogar. Im Haushaltsjahr 2021 wurde so eine Kreditaufnahme von zunächst 180 Mrd. Euro ermöglicht, dieDoch die Aufstockung wurde am Ende nicht gebraucht. Anstatt die Kreditermächtigung unangetastet zu lassen, entschied der Bundestag mit den Stimmen derim Januar 2022, sie auf ein Sondervermögen zu übertragen - den sogenannten "Energie- und Klimafonds" .
Mit den Mitteln des EKF sollten Pandemiefolgen abgefedert, aber auch langfristig Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels finanziert werden. Mittlerweile wurde das Sondervermögen zum sogenannten "Klima- und Transformationsfonds" weiterentwickelt. Konkret werden damit beispielsweise energetische Gebäudesanierungen oder der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Autos gefördert. Auch die Wasserstoffindustrie und dazugehörige Gasnetze sind ein Schwerpunkt.Die 197 Abgeordneten der Unionsfraktion zogen im April vergangenen Jahres dagegen vor das Bundesverfassungsgericht. Aus Sicht der Union sei die Überschreitung der Schuldenbremse ausdrücklich nur in Verbindung mit der Corona-Pandemie genehmigt worden.
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