Bundesverfassungsgericht kippt lange Observation von Rechtsextremisten und Umfeld

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Bundesverfassungsgericht kippt lange Observation von Rechtsextremisten und Umfeld
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die längerfristige Observation von Rechtsextremisten und deren Umfeld, einschließlich Bildaufnahmen unbeteiligter Dritter, nur bei konkreten Gefahren erlaubt ist. Die Entscheidung betrifft die bisherige Praxis der Polizei, die Personen nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis über einen längeren Zeitraum zu beobachten, um ein Abtauchen zu verhindern. Das Gericht sieht in der präventiven Observation einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und fordert eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2025.

Die Freundin eines Recht sextremen wird bei seiner Observation auch fotografiert. Dagegen zieht die Frau vor Gericht - und bekommt jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Recht .in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Land muss bis zum 31. Dezember 2025 für eine Neuregelung sorgen. Bis dahin dürfen die Polizeibehörden die Maßnahmen nur bei einer konkreten Gefahr einsetzen.

Dabei geht es um längerfristige Observationen und damit verbundene Bildaufnahmen und Aufzeichnungen. Die Klägerin hatte sich dagegen gewehrt, dass von ihr solche Fotos gemacht wurden, als ihr Freund nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis von derverdeckt über einen längeren Zeitraum observiert wurde. Die Behörden wollten ein Abtauchen des bekannten Rechtsextremisten verhindern.

Die Klägerin war vor das Verwaltungsgericht gezogen und Ende 2019 vor dem OVG in Münster in der zweiten Instanz zumindest in Teilen auch erfolgreich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte den Fall zur Klärung dann dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Das NRW-Innenministerium kündigte an, nun entsprechend zu handeln. "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis und werden sie selbstverständlich umsetzen", sagte ein Sprecher der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung .

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