Bundesverwaltungsgericht: Ein Fall für Richter: das Verbot von linksunten.Indymedia

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Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet darüber, ob das Verbot von linksunten Indymedia 2017 rechtens war. Außerdem im Nachrichtenpodcast: mounia008 spricht mit jasimmank über die neuesten Entwicklungen zum Coronavirus. WasJetzt

verbieten. Der Grund: Mitglieder der linksextremen Szene sollen sich dort über gewalttätige Protestpläne ausgetauscht haben. Die Subdomain des Netzwerks Indymedia, das jedem ein anonymes Veröffentlichen von Inhalten ermöglicht, sei"die zentrale Kommunikationsplattform im Bereich des gewaltbereiten Linksextremismus" in Deutschland, schrieb das Innenministerium zur Begründung. Den Ausschlag zum Verbot gaben damals die Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg..

So argumentiert die Anwältin der mutmaßlichen Betreiber, in den Ermittlungsakten weise nichts auf ihre Mandanten hin. Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen kritisierte, ein journalistischer Blog sei durch das Innenministerium bewusst zum Verein erklärt worden, um ihn verbieten zu können. Heute soll die Frage, ob die Behörden für das Verbot Recht gebeugt haben, von dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden werden.

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