Aufstocker können beim Jobcenter ihre gefahrenen Kilometer zur Arbeit absetzen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Wer einen Job hat und sein Einkommen mit Bürgergeld aufstockt, kann vom Jobcenter Kilometergeld für die Fahrt zur Arbeit bekommen. Allerdings ist das leichter gesagt, als getan.Auf diese Frage gibt es eine kurze und eine komplizierte Antwort. Die kurze Antwort: Wer Bürgergeld bezieht, um sein Einkommen aufzustocken, kann die Fahrtkosten zur Arbeit von seinem Erwerbseinkommen absetzen.
Vereinfacht gesagt: Wer 550 Euro im Monat verdient, dafür aber 50 Euro ausgeben muss, kann diese 50 Euro von seinem Einkommen abziehen. Auf das Bürgergeld rechnen die Jobcenter dann nicht 500 Euro, sondern nur 450 Euro an. So soll am Ende sichergestellt werden, dass erwerbstätige Menschen einen höheres Nettoeinkommen haben als nicht-erwerbstätige Menschen.nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Wer unter 400 Euro verdient, kann seine gefahrenen Kilometer beim Jobcenter nur über den pauschalen Freibetrag von 100 Euro absetzen.
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