Drei Cannabis-Social-Clubs aus Baden-Württemberg klagen gegen die Auflagen des Regierungspräsidiums Freiburg, die für den Anbau von Cannabis notwendig sind.
Seit ein paar Wochen gibt es grünes Licht für den Cannabis - Anbau im Südwesten. Doch die Vereine haben Auflagen bekommen. Einige davon halten sie für rechtswidrig und haben einen Anwalt eingeschaltet. - Anbau wollen drei sogenannte Social Clubs aus Baden-Württemberg vor Gericht ziehen.
Der Verein CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar aus Mannheim, der Cannabis Club Pforzheim 2023 und der Cannabis Club Südwest aus Achern (Ortenaukreis) kündigten mit Rechtsanwalt Johannes Nelkenstock an, jeweils gegen die Genehmigungsbescheide des Regierungspräsidiums Freiburg zu klagen. Damit wollten sie auch Klarheit für andere Vereine in Deutschland schaffen, allein in Baden-Württemberg gehe es um eine zweistellige Zahl. Das Regierungspräsidium als Erlaubnisbehörde hatte Mitte November mitgeteilt, dass die ersten Cannabis Social Clubs in die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten hätten: jene in Achern und Mannheim. Bei der Behörde lägen mehrere Dutzend Anträge von Anbauvereinigungen vor, die nacheinander bearbeitet würden. Die Vereine monieren unter anderem, dass das Gehalt von Vorstandsmitgliedern auf die Grenze der geringfügigen Beschäftigung beschränkt werden soll. Das betreffe also genau die Menschen, die die gesamte Verantwortung für den ordnungsgemäßen Anbau, die Einhaltung von Grenzwerten zum Gesundheitsschutz der Mitglieder oder die Zahlung von Steuern trügen. Ferner solle werktags solle von 9.00 bis 17.00 Uhr eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet werden und innerhalb einer halben Stunde ein Vereinsmitglied vor Ort sein, wenn die Behörde den Anbau überprüfen wolle. Schon bei einem einmaligen Verstoß könne die Erlaubnis widerrufen werden, hieß es. 'Diese Auflage ist für uns schlicht nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllbar', erklärte Franco Halfar vom CSC 202
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