Der Englische Garten in München hat ein Cannabis-Verbot erlassen. Noch im Mai soll der Landtag über ein Verbot für Biergärten entscheiden.
Die Bayerische Schlösserverwaltung hat Cannabis-Konsum im Englischen Garten verboten. Es gilt für alle Formen der Einnahme, also auch für E-Zigaretten oder Shishas.
Das Verbot ist in den Paragraph 2 der Verordnung über den Englischen Garten als Punkt 12 aufgenommen worden. In Kraft getreten ist es am Feiertag Christi Himmelfahrt. Für die Maximiliansanlagen oberhalb der Isar, die wie der Englische Garten dem Freistaat gehören, gibt es allerdings keine Regelung. Auch für die Wiesen am Ufer der Isar gibt es kein Verbot. Sie stehen unter der Verwaltung der Stadt München.will die Cannabis-Verbote noch erweitern. Biergärten und Volksfeste werden ebenfalls ausgenommen. Kommenden Dienstag berät der Landtag über das „Bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums“.
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