Zu schnell und zu kurzfristig: Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann will die Bundestagsbefassung mit dem Klimaschutzgesetz verschieben. Ähnlich hatte er bereits beim Heizungsgesetz argumentiert. Dieses Mal scheitert er beim Bundesverfassungsgericht aber.
Zu schnell und zu kurzfristig: Der CDU -Abgeordnete Thomas Heilmann will die Bundestagsbefassung mit dem Klimaschutzgesetz verschieben. Ähnlich hatte er bereits beim Heizungsgesetz argumentiert. Dieses Mal scheitert er beim Bundesverfassungsgericht aber.
Der Bundestag kann morgen wie geplant über das Klimaschutzgesetz der Ampel abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ab. Er hatte die Abstimmung verhindern wollen, weil das Parlament aus seiner Sicht zu wenig Zeit gehabt habe, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Bundestagsabgeordneter verletzt. Zudem werde mit dem Gesetz der Klimaschutz geschwächt.
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher ist die Regel: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.
Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen. Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken.
Heilmann hatte im vergangenen Sommer mit ähnlichen Argumenten bereits die Verabschiedung des Heizungsgesetzes verschieben lassen. Dieses Mal allerdings gelang ihm dieser Schritt nicht.
CDU Karlsruhe Eilantrag Klimaschutzgesetz-Abstimmung
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