'Compact'-Magazin: Wie können Zeitschriften verboten werden?

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Zwischen wehrhafter Demokratie und Pressefreiheit: Das Verbot des als rechtsextremistisch eingestuften 'Compact'-Magazins löst Diskussionen aus. Eine rechtliche Einordnung.

Zwischen wehrhafter Demokratie und Pressefreiheit: Das Verbot des als rechtsextremistisch eingestuften "Compact"-Magazins löst Diskussionen aus. Eine rechtliche Einordnung.

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und einer der Grundpfeiler unserer Verfassung. Das gilt auch für Presseerzeugnisse an den Rändern des demokratischen Diskurses. Zeitungsverbote sind daher im Gesetz nicht vorgesehen, zumindest nicht ausdrücklich. Das Bundesinnenministerium fußt seine heutige Maßnahme auf ein Instrument der wehrhaften Demokratie im Vereinsrecht.

Auch die Logos der "Compact-Magazin GmbH" und der "Conspect Film GmbH" finden sich bereits auf der Liste der in Deutschland verbotenen Kennzeichen. Es dürfen zudem keine Nachfolge- oder Ersatzorganisationen gegründet werden.

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