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Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten? AfD Verfassungsschutz

Vor der Bundestagswahl wird es keine Entscheidung mehr über die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall geben.In einem ersten Schritt legt der Verfassungsschutz einen Prüffall an - so auch zur Gesamtpartei AfD. Hierbei wird - vereinfacht gesagt - vorgeprüft, ob genügend Anhaltspunkte für eine Beobachtung vorliegen.

Ergeben sich dabei aus Sicht der Behörde"tatsächliche Anhaltspunkte" für eine verfassungsfeindliche Bestrebung, stuft der Verfassungsschutz den Fall zum Verdachtsfall hoch.

In die Kategorie Verdachtsfall will das BfV nun die Gesamt-AfD einordnen. Einzelne Landesverbände waren vom jeweils zuständigen Landesverfassungsschutz schon als Verdachtsfall eingestuft worden, so etwa in Sachsen und Brandenburg. In einer dritten Stufe kann der Verfassungsschutz zu dem Ergebnis kommen, dass eine "gesichert extremistischen Bestrebung" vorliegt. Wie bei einem Verdachtsfall beobachtet der Verfassungsschutz auch hier die jeweilige Gruppierung oder Einzelperson nachrichtendienstlich. Die Mittel sind also die gleichen. Allerdings ist es bei gesichert extremistischen Bestrebungen einfacher für die Behörde, auch schwerwiegendere Eingriffe in die Rechte der Betroffenen vorzunehmen.

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