DAZN: Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhungen

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen den Sport-Streamingdienst DAZN eine Sammelklage wegen unzulässiger Preiserhöhungen für Bestandskunden eingereicht. Die Klage bezieht sich auf die Preiserhöhungen der Jahre 2021 und 2022. Verbrauchern und kleineren Unternehmen wird die Möglichkeit geboten, sich der Klage anzuschließen und zu viel gezahltes Geld zurückzuerhalten.

Der Sport- Streaming dienst DAZN ist in den vergangenen Jahren wiederholt teurer geworden. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale n wittert unzulässige Preiserhöhungen für Bestandskunden. Er hat daher im April 2024 beim Oberlandesgericht Hamm eine

. Dabei geht es DAZNs Preiserhöhungen der Jahre 2021 und 2022, spätere Verteuerungen sind nicht erfasst. Am Donnerstag hat das Bundesamt für Justiz die Verbandsklage im einschlägigen Klageregister auf seiner Webseite eingetragen.Das eröffnet Verbrauchern und kleinen Unternehmen die gebührenfreie Möglichkeit, ihre Ansprüche, sofern diese Gegenstand der Klage sind,.

Der vzbv empfiehlt, vorab einen "Klage-Check" durchzuführen. Mit dem Online-Werkzeug lasse sich mit wenigen Schritten klären, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Rückenwind für die Sammelklage fühlt der vzbv durch einen einschlägigen juristischen Erfolg: In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren des Verbands sah das Oberlandesgericht München die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, wie sie im Februar 2022 im Internet abrufbar waren, als unwirksam an und untersagte deren Nutzung . Die Klausel sei zu unbestimmt.

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