Deutschland hat die Klage Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen als haltlos zurückgewiesen. Man verletze weder die Völkermord-Konvention noch humanitäres Völkerrecht.
Deutschland hat die Klage Nicaragua s wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen als haltlos zurückgewiesen. Man verletze weder die Völkermord-Konvention noch humanitäres Völkerrecht.Tania von Uslar -Gleichen , Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes von Deutschland , und Christian J. Tams, Mitglied des deutschen Anwaltsteams, warten auf den Beginn einer zweitägigen Anhörung vor dem Internationalen Gericht shof.
Deutschland liefere zum weitaus größten Teil allgemeine Rüstungsgüter und nicht Waffen, die direkt bei Kampfhandlungen eingesetzt werden können. Seit Oktober 2023 seien nur vier Lizenzen für Waffen erteilt worden, dabei ging es um Munition für Trainingszwecke und ein U-Boot. Alle Rüstungsexporte nach Israel würden von deutschen Behörden außerdem eingehend geprüft.Es ist der letzte Tag der Anhörung.
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