Bundesbehörden sollen ihnen bekannte Sicherheitslücken dem BSI melden. Die 'Huawei-Klausel' wird deutlich erweitert.
Bundesbehörden sollen IT-Sicherheitslücken unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik melden, sobald sie ihnen bekannt werden und "soweit andere gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen". Zu dieser Regelung haben sich die nach dem Ausscheiden der FDP in der Koalition verbliebenen Verhandler von SPD und Grünen durchgerungen. Festgehalten werden soll das im BSI-Gesetz, Paragraph 43, in einem neuen Absatz 6..
Nicht einmal brauchbare Daten über das Ausmaß des Problems soll es geben: Von der Auflage, eine jährliche Statistik über bekannt gewordene Sicherheitslücken zu führen, sollen der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgenommen werden.Der weiterreichende Absatz 6 soll laut der rot-grünen Absprache hinzukommen.
Den Grünen wäre eine Formulierung lieber gewesen, "die die allgemeine IT-Sicherheit in Deutschland priorisiert", erklärten Konstantin von Notz, Fraktionsvize, und seine Kollegin Misbah Khan, die mitverhandelt hat, gegenüber heise online. Mehr sei mit der SPD aber nicht zu machen gewesen.
Das bisher praktizierte intransparente Offenhalten von Schwachstellen auf Basis einfacher Verwaltungsvorschriften, bei dem große volkswirtschaftliche und sicherheitspolitische Schäden drohten, sei so nicht mehr möglich. Umfassende Ausnahmen von diesem Grundsatz seien abgewehrt.
Bündnis 90/Die Grünen NIS2 Politik Recht SPD Security Sicherheitslücken Trojaner Verwaltung
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