Bei der AfD-Wahlparty in Brandenburg wurde ein Abschiebe-Lied gesungen. Die Spitze der AfD schätzte das als unproblematisch ein. Doch nun gibt es Konsequenzen.
Die Brandenburger AfD darf das sogenannte Abschiebe-Lied nicht mehr spielen. Der Landesverband gab nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Darüber informierte der Landesvorsitzende René Springer die Mitglieder. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal t-online darüber.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Um künftige Vertragsstrafen zu vermeiden, „sind wir verpflichtet, es zu unterlassen, den Text des streitgegenständlichen „Abschiebeliedes““, Teile oder Abwandlungen mit der Komposition „Das geht ab“ zu verbinden, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich aufzuführen oder mit Filmwerken zu verbinden, teilte Springer in dem Schreiben vom Montag mit.
Springer schrieb nun, eine Kanzlei habe den Landesverband aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Fall eines Verstoßes gegen eine solche Erklärung würden empfindliche Vertragsstrafen fällig.Im schlimmsten Fall würden Prozesskosten von geschätzt bis zu 36.000 Euro anfallen, warnte der Landeschef.
Die AfD-Spitze hatte das Lied damals als unproblematisch eingeschätzt. Landeschef Springer sagte nach der Wahlparty, dieses Verhalten von Mitgliedern der Jungen Alternative sei relativ harmlos im Vergleich zu Forderungen der SPD-Parteijugend zu Abtreibungen. Das Lied sei Teil der Wahlkampfkampagne der Jugendorganisation Junge Alternative gewesen. Der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla hatte gesagt, die Jugend habe „ein Recht, ausgelassen zu feiern“..
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