DIMR sieht AfD-Verbot als aussichtsreich an

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DIMR sieht AfD-Verbot als aussichtsreich an
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) bewertet die parteiübergreifende Initiative für ein Verbot der AfD als erfolgversprechend. Das Institut argumentiert, dass die AfD sich seit 2023 weiter radikalisiert hat und eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt. Ein Antrag für ein Verbotverfahren soll in der kommenden Woche im Bundestag debattiert werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die parteiübergreifende Initiative von Bundestag sabgeordneten für ein Verbot der AfD als aussichtsreich an. Im Juni 2023 hatte das Institut bereits die Auffassung vertreten, dass die Partei aufgrund ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte.

Das DIMR ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution, die vom Bundestag finanziert wird und sich unter anderem dafür einsetzt, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. In einer aktuellen Mitteilung betont das Institut, dass sich die AfD seit Juni 2023 weiter radikalisiert hat. Ein Antrag von mehr als 100 Bundestagspolitikern verschiedener Fraktionen für ein AfD-Verbotsverfahren soll in der kommenden Woche erstmals im Plenum debattiert werden. Die Initiatoren des Gruppenantrags, Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW), teilten dies am Montag mit. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) spricht sich klar dafür aus, noch vor der Neuwahl des Bundestages über einen Bundestagsantrag zu einem AfD-Verbotsverfahren zu entscheiden. Sie hält fest: „Die AfD hetzt zunehmend offen gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, und greift unseren Rechtsstaat sowie unsere Verfassung aggressiv an.“ Göring-Eckardt fordert: „In der kommenden Sitzungswoche müssen wir als Bundestag Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie übernehmen und den Weg nach Karlsruhe ebnen.“ Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Mit ihrer Vorlage will die parteiübergreifende Gruppe einen entsprechenden Bundestagsbeschluss erreichen. Ob der Antrag eine Mehrheit finden wird, ist offen. Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist. Hier müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Abgeordnete um die Grünen-Politikerin Renate Künast haben im Bundestag einen anderen Antrag eingebracht. Dieser sieht zunächst eine Beauftragung von Gutachtern durch die Präsidentin des Bundestags vor. Diese sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller erst die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags prüfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

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