Die Unionsfraktion bleibt beim Nein zur Cannabislegalisierung. Ihre Zustimmung zur Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr war deshalb auch nicht zu erwarten.
Berlin. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch einem gesetzlichen THC-Grenzwert im Straßenverkehr von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum mehrheitlich zugestimmt. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes war Mitte Mai von den Ampel-Fraktionen eingebracht worden.Die Grenzwertbestimmung folgt der Empfehlung einer wissenschaftlichen Expertengruppe. Gegner wollen an der durch Rechtsprechung bis dato gesetzten Marke festhalten.
Union und AfD hätten den Gesetzentwurf bei der Beratung am Mittwoch scharf kritisiert, meldet der Nachrichtendienst des Bundestages. Die Koalition ignoriere die in der öffentlichen Anhörung am Montag ausgesprochenen Warnungen der Polizei vor einer Grenzwertanhebung. Danach, heißt es weiter, habe man in der Union „eigentlich mit einem Änderungsantrag der Koalition gerechnet“. Die aber wolle „mit dem Kopf durch die Wand“.
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