Seit dem 1. April ist Cannabis für Erwachsene zu Genusszwecken freigegeben. Bayern, Sachsen und Niedersachsen befürchten, dass sich vermehrt Autofahrer unter Drogeneinfluss ans Steuer setzen.
Knapp zwei Monate nach der begrenzten Cannabis-Freigabe ist der Unmut in vielen Bundesländern über den zusätzlichen Personalaufwand bei der Kontrolle der umfangreichen Gesetzesvorgaben immer noch nicht verraucht. Vor allem für den Straßenverkehr werden mit der Hanf-Freigabe neue Risiken befürchtet.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Die Zahl der Anzeigen im Freistaat im Zusammenhang mit der Teil-Legalisierung werde zwischen dem 1. April und dem 13. Mai auf 2011 beziffert, sagte der Sprecher weiter. Am häufigsten waren dabei Ordnungswidrigkeiten – nämlich 1242 – im Zusammenhang mit dem Paragrafen 24a der Straßenverkehrsordnung, der das Autofahren nach Cannabis-Genuss regelt., der das Limit für den Konsum mit Blick auf den Straßenverkehr näher festlegt.
Seit dem 1. April ist das Mitführen von 25 Gramm Cannabis für Erwachsene legal. Deutliche Kritik kommt aus Sachsen an der Tatsache, dass auch Dealer künftig nicht belangt werden können, solange sie nicht mehr als 25 Gramm mit sich führen. Die Unterscheidung „zwischen erlaubtem Konsum und illegalem Vertrieb“ falle den kontrollierenden Beamten deutlich schwerer, hieß es aus dem Innenministerium in Dresden.
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