Wiesbaden (lhe) - Seit vier Wochen ist Cannabis für Erwachsene erlaubt. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen sorgt das neue Gesetz für
Einen Monat nach der Teil-Legalisierung von Cannabis beklagt Hessens Polizeigewerkschaft eine drastische Zunahme an Kontrollarbeit. Das Gesetz sei unausgegoren und überhastet eingeführt worden.für Erwachsene erlaubt. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei in Hessen sorgt das neue Gesetz für einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand für die Beamtinnen und Beamten.
Einen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol gibt es für den Cannabis-Wirkstoff THC bisher nicht. Er soll noch festgesetzt werden. In der Rechtsprechung hat sich der niedrige Wert von 1 Nanogramm etabliert, der dem bloßen Nachweis des Wirkstoffs entspricht. Eine Kommission deshatte zuletzt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm empfohlen. Dann sei "eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend".
Wie hoch der Mehraufwand konkret ist, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Durchführung und Intensivierung von Kontrollen obliege grundsätzlich den zuständigen Polizeipräsidien, erklärte ein Sprecher des Hessischen Landeskriminalamtes. Einsatzaufwände im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz würden derzeit nicht statistisch erfasst.
Deren Organisatoren stellt die praktische Umsetzung der neuen Regeln zum Kiffen vor Herausforderungen. Denn bei vielen öffentlichen Festen halten sich zumindest tagsüber auch Kinder und Jugendliche auf und das neue Gesetz verbietet den Konsum von Cannabis in unmittelbarer Anwesenheit von Minderjährigen.
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