Ein Investor wollte sanieren und Manfred Moslehner aus seinem Geburtshaus klagen. Nun hat das Landgericht entschieden: Der 85-Jährige darf bleiben.
Berlin taz | „Juhu, der Manne bleibt“ schallt es am Dienstagvormittag im Berliner Landgericht durch die Flure. Vor einigen Minuten hat Richterin Astrid Siegmund eine Entscheidung verkündet, mit der kaum jemand gerechnet hatte: Der 85-jährige Manfred Moslehner, von allen nur Manne genannt, muss sein Reihenhaus in der Steinbergsiedlung in Reinickendorf nicht räumen. Die Kündigung, die ihm sein Vermieter im Oktober 2023 ausgesprochen hat, ist nicht wirksam.
Bei Manne Moslehner geht es um eine Mieterhöhung von 1.360 Euro – eine Summe, die der alleinstehende Rentner nicht bezahlen kann. Für die Modernisierung fordert der Vermieter außerdem drei Monate lang beinahe ständigen Zugang zu seiner Wohnung. Rücksicht auf den Mann Doch Moslehner wehrt sich gegen die Modernisierung, möchte in seinem hohen Alter nicht mehr umziehen.
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