Der E-Book-Verleih des Internet Archive ist ein Verstoß gegen US-Copyright. Teilerfolge vor dem Berufungsgericht reichen nicht aus, das Urteil umzudrehen.
ist, gilt das nicht für die E-Book- Bibliothek des Internet Archive . Das hat nun ein US-Bundesberufungsgericht am Mittwoch bestätigt. Demnach verletzen die Ausleihen des Internet Archive US-Copyright und fallen nicht unter dessen Bestimmungen über Fair Use . Das ist ein herber Rückschlag für das Projekt.
Damit wähnte sich das Internet Archiv rechtlich auf der sicheren Seite von Fair Use. Dem ist allerdings nicht so, wie nach dem US-Bundesbezirksgericht für das Südliche New York nun auch das Bundesberufungsgericht für den zweiten Bundesgerichtsbezirk entschieden hat. Die Klage wird von vier großen Verlagen geführt.Ziel des US-Copyright ist, "den Fortschritt von Wissenschaft und nützlicher Kunst zu fördern".
Im Streitfall müssen vier Elemente geprüft werden: Es kommt auf den Zweck der Nutzung an – kommerziell, nichtkommerziell oder für Bildung – sowie auf die Art des Werks, die genutzten Ausschnitte im Vergleich zum Gesamtwerk und schließlich die Auswirkungen auf den potenziellen Markt oder Wert des Werks.
Einen Erfolg kann das Internet Archive beim nächsten Prüfschritt verbuchen: Das Bezirksgericht stufte die Nutzung als kommerziell ein; zwar handel es sich um geliehene, nicht um gemietete Bücher, aber das Internet Archive bitte um Spenden und verdiene Provisionen, wenn Leser über einen Link zu einem Partnerbuchhändler surfen und dort Bücher kaufen.
Das ist zwar eine wichtige Entscheidung in Hinblick auf andere gemeinnützige Projekte, hilft dem Internet Archive in diesem Fall aber nicht. Mangels verändernder Nutzung spricht das erste Element der Fair-Use-Prüfung immer noch gegen das Internet Archive.Hier machen die Richter kurzen Prozess, die betroffenen Bücher liegen eindeutig im Kernbereich des US-Copyright.
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