Wenig vermögende Eltern, aber gut situierte Kinder: In dieser Kombination kann der Nachwuchs zur Übernahme der Pflegeheimkosten seiner Eltern herangezogen werden. Es gibt aber Schlupflöcher.
Wer Einkünfte von mindestens 100.000 Euro im Jahr hat, kann vom Sozialamt unter Umständen zum Elternunterhalt verdonnert werden. Und zwar immer dann, wenn Eltern des Gutverdieners ihre Pflegeheimkosten nicht selbst tragen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte aus Verdienst, Rente, Zinsen, Dividenden, Miet- und Pachteinkünften, Boni oder Weihnachtsgeld bestehen. Gewisse Spielräume bleiben Gutverdienern aber dennoch.
Zunächst könnten Kinder das Amt mit Hinweis auf die Steuererklärung aufs Folgejahr vertrösten, rät der Fachanwalt für Familienrecht Jürgen Wabbel. Danach könne an der Hauptstellschraube gedreht werden: die eigene Altersvorsorge. Denn Investitionen in die private Vorsorge bringt das Amt bis zu einem gewissen Grad vom Einkommen in Abzug. Also kann man die private Altersvorsorge im Idealfall so strukturieren, dass das Einkommen entweder knapp unter die 100.
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