2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen erlassen. Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Es verstößt gegen das Grundgesetz. Jetzt muss nachgebessert werden.
mit. Allerdings vermissen die Richterinnen und Richter derzeit unter anderem die Möglichkeit, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können. Die Vorschrift muss bis Mitte 2024 überarbeitet werden.
Die beanstandete Regelung sieht vor, dass eine im Ausland geschlossene Ehe automatisch unwirksam ist, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt war. Die Regelung war Teil des »Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen«, das die schwarz-rote Bundesregierung 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen auf den Weg gebracht hatte. Damals waren vermehrt sehr junge Verheiratete nach Deutschland gekommen.
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