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Konkret geht es um die BND -Überwachung von Telekommunikation zwischen Menschen im Inland und Menschen im Ausland. Mit der Bespitzelung soll der Geheimdienst die Gefahr von großen Cyberangriffen, etwa durch Schadprogramme, rechtzeitig erkennen können. Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2015 kann der BND solche internationale Kommunikation anhand von Begriffen durchsuchen, die im Einzelfall festgelegt werden müssen.
Diese Entscheidung beweise wieder einmal, »dass unsere strategischen Klagen für einen besseren Schutz der Privatsphäre Wirkung zeigen«, erklärt Bijan Moini, Leiter des Legal Teams der GFF: »Stück für Stück holen die von uns errungenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Geheimdienstarbeit auf den Boden des Grundgesetzes zurück.« (Lesen SieLena Rohrbach von Amnesty International äußerte sich ähnlich.
Dass die Geheimdienste die Inlands-Auslands-Kommunikation durchleuchten müssen, um Cybergefahren frühzeitig zu erkennen, stellte das Bundesverfassungsgericht indes nicht in Abrede. Das Gefährdungspotenzial internationaler Cyberangriffe sei außerordentlich hoch, ihre Zahl nehme zu. Diese Angriffe zielten auf eine Destabilisierung des Gemeinwesens und könnten die verfassungsmäßige Ordnung bedrohen.
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