Nach der Verhaftung der Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bald eine erste Entscheidung zu deren beruflicher Zukunft treffen.
Nach der Verhaftung der Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bald eine erste Entscheidung zu deren beruflicher Zukunft treffen.
Voraussichtlich in den nächsten sechs bis acht Wochen werde der Dienstgerichtshof über ein Eilverfahren entscheiden, dessen Ziel die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte sei, teilte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit.
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