EQS-News: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024
Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in der Hauptversammlung ein dahingehend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend verbleibenden Betrag in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Aufsichtsrat der Bechtle AG setzt sich nach Maßgabe der §§ 96 Abs. 1 Var. 1, Abs. 2, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG 1976 und Nr. 7.1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen, von denen acht Mitglieder von den Aktionär:innen und acht Mitglieder von den Arbeitnehmer:innen gewählt werden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen der vorgeschlagenen Kandidatin und der Bechtle Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Bechtle Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Bechtle Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022.
e)Die Ermächtigungen unter lit. d) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden, und von solchen Aktien, die von Konzerngesellschaften oder gemäß § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, weshalb er ermächtigt werden möchte, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Tagesordnungspunkt 10 lit. g) entscheiden zu können. Der Bericht ist in Abschnitt VI. dieser Einberufung abgedruckt und ist vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf im Internet unter www.
Die Bechtle Aktiengesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der Bechtle PLM Deutschland GmbH. Aus diesem Grund sind von der Bechtle Aktiengesellschaft keine Ausgleichszahlungen oder Abfindungen entsprechend den §§ 304, 305 AktG zu gewähren. Aus demselben Grund ist eine Prüfung des Vertrags durch einen Vertragsprüfer entbehrlich.
Die Bechtle Aktiengesellschaft und die Bechtle Additive Manufacturing Deutschland GmbH mit Sitz in Neckarsulm, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Bechtle Aktiengesellschaft, haben am 7. März 2024 einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf sind im Internet unter www.bechtle.com/hv2024 zugänglich: Die Bechtle Aktiengesellschaft ist alleinige Aktionärin der Bechtle Financial Services AG. Aus diesem Grund ist eine Prüfung der Vertragsänderung durch einen Vertragsprüfer entbehrlich.
Der Inhalt des Vergütungsberichts entspricht den regulatorischen Vorgaben des Aktiengesetzes und berücksichtigt die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022. Der Vergütungsbericht enthält Ausführungen über die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr.
Der Vergütungsbericht 2023 fußt noch auf dem Vergütungssystem alte Fassung. Ab dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 werden wir auf Grundlage des Vergütungssystems neue Fassung berichten. Was wir vernommen haben. Die Berechnung des Modifiers bei der Gewährung der kurzfristigen variablen Vergütung ist nicht transparent genug.
Damit kommt Bechtle den Interessen großer Teile des Kapitalmarkts sehr weit entgegen.
Die einzelnen Vergütungskomponenten stellen die Förderung der wesentlichen Ziele unserer Unternehmensstrategie, insbesondere ein kontinuierliches und nachhaltiges Wachstum des Geschäftsvolumens bei gleichzeitiger Steigerung der Profitabilität, sicher. Die letzte Überprüfung der Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung fand im November 2020 statt. Der Aufsichtsrat hat zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung eine unabhängige externe Vergütungsberatung hinzugezogen.
Daneben erhalten die Vorstandsmitglieder eine kurzfristige variable Vergütung und eine langfristige variable Vergütung, die jährlich in Form eines Performance Cash Plans mit einer Performanceperiode von vier Jahren begeben wird. Im Sinne einer Ausrichtung auf die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft übersteigt der Zielbetrag der langfristigen variablen Vergütung den Zielbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung.
Die Vorstandsmitglieder sind des Weiteren in den Schutz einer der Position angemessenen D&O-Versicherung einbezogen. Für die Ordentlichen Vorstandsmitglieder mit Teilbereichs-Verantwortung ist neben dem Leistungskriterium"Konzern-EBT" auch das Leistungskriterium"Teilbereichs-EBT" vorgesehen. Die im Jahr 2023 amtierenden Ordentlichen Vorstandsmitglieder verantworten bei Bechtle jeweils einen Teilbereich des Unternehmens, der beispielsweise aus einem Unternehmenssegment oder aus regional zugeordneten Konzerngesellschaften bestehen kann.
Die individuelle Zielvereinbarung mit Dr. Thomas Olemotz adressierte die Weiterentwicklung der Vorstandsorganisation, die Verbesserung der Kapitalbindung und Umsetzung von konkreten Finanzierungsmaßnahmen sowie die Vorbereitung eines möglichen zukünftigen externen Ratings. Mit Michael Guschlbauer waren individuelle Ziele zur Weiterentwicklung der Systemhauslandschaft und zur Effizienzsteigerung vereinbart.
Grundlage einer möglichen Auszahlung aus dem Performance Cash Plan ist der in den jeweiligen Anstellungsverträgen festgelegte individuelle Zielbetrag. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Zielbetrags mit der ermittelten Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien, die zwischen 0 % und 130 % liegen kann. Die Höhe des Auszahlungsbetrags des Performance Cash Plans ist auf 130 % des Zielbetrags begrenzt.
Die Zielerreichungskurven für die finanziellen Leistungskriterien stellen sich für den Vorstandsvorsitzenden sowie die Ordentlichen Vorstandsmitglieder wie folgt dar: Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 kamen für Dr. Thomas Olemotz die langfristige variable Vergütung mit dem dreijährigen Bemessungszeitraum und für Michael Guschlbauer und Jürgen Schäfer die 50 % der langfristigen variablen Vergütung, die einen vierjährigen Bemessungszeitraum hat, zur Auszahlung.
Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat unter den genannten Voraussetzungen auch den Bruttobetrag einer variablen Vergütung, welche für das Geschäftsjahr, in dem der Verstoß stattgefunden hat, bereits ausbezahlt worden ist, nach seinem billigen Ermessen teilweise oder vollständig zurückfordern . Die Höchstgrenze bezieht sich auf die Summe aller Zahlungen , die aus den Vergütungsregelungen für ein Geschäftsjahr resultieren. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die festgelegte Maximalvergütung eingehalten wird. Die finale Einhaltung der Maximalvergütung hängt für die Vergütung eines Geschäftsjahres vom letztlichen Zufluss aus der langfristigen variablen Vergütung dieses Geschäftsjahres ab.
Sofern ein Ordentliches Vorstandsmitglied während der Dauer des Anstellungsvertrags verstirbt, haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung des Ordentlichen Vorstandsmitglieds für den Sterbemonat und die nachfolgenden sechs Kalendermonate . Die folgende Tabelle zeigt für die Vorstandsmitglieder die im Geschäftsjahr 2023 und 2022 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung erfolgt der Ausweis für die Komponenten, deren einjährige beziehungsweise mehrjährige Performanceperiode und damit Leistungserbringung mit Abschluss des Geschäftsjahres abgeschlossen ist.
Die Höhe und Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung ist marktgerecht und ermöglicht, dass die Gesellschaft auch in Zukunft in der Lage sein wird, qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat zu gewinnen.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde den Aufsichtsratsmitgliedern die folgende Vergütung für die im Geschäftsjahr erbrachte Leistung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG gewährt und geschuldet: Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs.
Soweit keine wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem vorgenommen werden, wird der Aufsichtsrat das Vergütungssystem mindestens alle vier Jahre der Hauptversammlung zur Billigung vorlegen. Sofern es zu wesentlichen Änderungen kommt, wird das angepasste Vergütungssystem bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt.
Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat unter den genannten Voraussetzungen auch den Bruttobetrag einer variablen Vergütung, welche für das Geschäftsjahr, in dem der Verstoß stattgefunden hat, bereits ausbezahlt worden ist, nach seinem billigen Ermessen teilweise oder vollständig zurückfordern .
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
EQS-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2024 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktGEQS-News: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2024
Weiterlesen »
EQS-HV: LANXESS Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2024 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktGEQS-News: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LANXESS Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Weiterlesen »
EQS-HV: Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Wolfsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktGEQS-News: Salzgitter Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
Weiterlesen »
EQS-HV: MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2024 in Bad Neustadt an der Saale mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktGEQS-News: MEDICLIN Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2024
Weiterlesen »
EQS-HV: SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2024 in Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktGEQS-News: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2024
Weiterlesen »
EQS-HV: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktGEQS-News: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Weiterlesen »