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Beim Prozessauftakt waren die drei Adoptierten anwesend. Nun hat das Landgericht die Klage abgewiesen.Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten.
Auch von einer seelischen Zwangslage, wie die Kläger behauptet hätten, habe sich die Kammer nicht überzeugen können, sagte die Richterin. Ebenso wenig gehe die Kammer davon aus, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien. Begonnen hatte die Verhandlung im Mai. Die drei Adoptierten hatten ihren Pflichtteil des Erbes gefordert und deswegen gegen den 91-Jährigen und seine Frau geklagt. Schon beim Prozessauftakt war die Kammer in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung nicht davon ausgegangen, dass der Vertrag nichtig ist. Damals waren die drei Adoptivkinder und Müllers Frau anwesend. Müller selbst war nicht erschienen.
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