Dieser Prozess richtet sich an alle, die Eigentum in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich oder Berverath und Umsiedlerstatus besaßen sowie deren Kinder. Das sind die Details.
Dieser Prozess richtet sich an alle, die Eigentum in den Dörfern Keyenberg , Kuckum , Oberwestrich , Unterwestrich oder Berverath und Umsiedlerstatus besaßen sowie deren Kinder. Das sind die Details.Mit dem Start des Interessensbekundungsverfahren s am 20. März hat jetzt in Erkelenz der Prozess zur Vorkaufsoption für die Immobilien in den Dörfern Keyenberg , Kuckum , Oberwestrich , Unterwestrich und Berverath begonnen. Das teilt nun die Stadt Erkelenz mit.
Dieser Prozess richtet sich gemäß der NRW-Leitentscheidung 2023 an alle, die Eigentum in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich oder Berverath und Umsiedlerstatus besaßen sowie deren Kinder. Wenn Kinder ein Objekt im Rahmen der Vorkaufsoption erwerben möchten, müssen sie bei der Unterzeichnung des Notarvertrags volljährig sein. Die Interessensbekundung ist nach Angaben der Erkelenzer Stadtverwaltung zeitlich befristet vom 20.
Mit dem Ausfüllen und Einreichen des Formblatts bei der Stadt Erkelenz nehmen die Interessenten am offiziellen Interessensbekundungsverfahren teil. Anschließend besteht ab dem 1. Juni die Möglichkeit eines ersten unverbindlichen Ortstermins zur Besichtigung der Immobilie. Wenn dann weiterhin Interesse am Kauf bestehen sollte, wird schließlich der Kaufpreis ermittelt.
Die Betroffenen am Umsiedlungsstandort und in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts wurden bereits über den Dialog, ein Magazin speziell zum Thema Umsiedlung, über den Start des offiziellen Interessensbekundungsverfahrens informiert, heißt es aus dem Erkelenzer Rathaus. Dort werden die weiteren Details zum Prozess erläutert.
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