Schlappe vor Gericht für den letzten verbliebenen Landwirt des rheinischen Orts, der dem Tagebau weichen soll. Die Klimabewegung will protestieren.
BERLIN taz | Dieses Urteil haben viele zitternd erwartet – der Energiekonzern RWE, der Landwirt Eckhardt Heukamp, die Aktivist:innen der deutschen Klimabewegung. Am Montag hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster beschlossen: RWE darf auf Heukamps Grundstücken im Ort Lützerath, der zu der Stadt Erkelenz nahe Mönchengladbach gehört, Kohle abbaggern und die nötigen Vorbereitungen treffen.
Dass Lützerath der Kohle weichen muss, hat die damals rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung schon 2005 in einem Braunkohleplan beschlossen. Heukamp ist der letzte der ursprünglichen Einwohner:innen. Der Rest hat RWE längst Grund und Boden verkauft und die Umsiedlung an andere Orte der Region angetreten.
Forderungen an Landes- und Bundesregierung Sie argumentieren: Nach der aktuellen Rechtslage geht schlicht alles mit rechten Dingen zu. „Die Antragsteller zeigen … nicht auf, dass die Prüfung des Verwaltungsgerichts rechtsfehlerhaft ist“, heißt es beim Oberverwaltungsgericht. „Weitgehend betrifft der Vortrag eher klimapolitische Forderungen, die im geltenden Recht keine Grundlage haben und an den Gesetzgeber zu richten wären.
Der hat zu so einem Schritt bislang allerdings noch keine Anstalten gemacht. Auch die Bundesregierung, die ja den Kohleausstieg von 2038 „idealerweise“ auf 2030 vorziehen will, hat sich bislang zurückhaltend positioniert. Einige Dörfer, deren Schicksal noch nicht so lange besiegelt ist, wollen SPD, FDP und Grüne ausdrücklich doch erhalten. „Über Lützerath werden die Gerichte entscheiden“, steht im Koalitionsvertrag.
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